Freistellungsantrag
Befreiung vom Unterricht
Hinweis zur Befreiung vom Unterricht
Ihr Kind unterliegt der Schulpflicht. Eine Befreiung vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen möglich. Anträge sind schriftlich zu begründen.
• Befreiung von einer Unterrichtsstunde: Fachlehrer/In entscheidet
• Befreiung von einer Schulveranstaltung: Klassenlehrer/In entscheidet
• Beurlaubung bis zwei Tage: Klassenlehrer/In entscheidet
• Beurlaubung von mehr als zwei Tagen oder vor und nach den Ferien: Schulleiter/In entscheidet (Schulbesuchsverordnung).
Hier finden Sie ein Beispiel für einen Freistellungsantrag. (Dokument zum Download)

