Freistellungsantrag

Befreiung vom Unterricht

 

Hinweis zur Befreiung vom Unterricht

 

Ihr Kind unterliegt der Schulpflicht. Eine Befreiung vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen möglich. Anträge sind schriftlich zu begründen.

 

• Befreiung von einer Unterrichtsstunde: Fachlehrer/In entscheidet

 

• Befreiung von einer Schulveranstaltung: Klassenlehrer/In entscheidet

 

• Beurlaubung bis zwei Tage: Klassenlehrer/In entscheidet

 

• Beurlaubung von mehr als zwei Tagen oder vor und nach den Ferien: Schulleiter/In entscheidet (Schulbesuchsverordnung).

 

Hier finden Sie ein Beispiel für einen Freistellungsantrag. (Dokument zum Download)